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Einnahme-Meldung
Melden Sie bitte hier Ihre Einnahmen an. Füllen Sie dazu dieses Formular aus. Klicken Sie danach am Ende des Formulars auf "Senden". Alle aufführungen müssen aufgeführt werden, auch für Aufführungen bei denen kein Eintritt erhoben wird.
Einnahme-Meldung










1. Aufführung- Einnahmen








2. Aufführung- Einnahmen








3. Aufführung- Einnahmen








4. Aufführung- Einnahmen








5. Aufführung- Einnahmen








6. Aufführung- Einnahmen








7. Aufführung- Einnahmen








8. Aufführung- Einnahmen








9. Aufführung- Einnahmen








10. Aufführung- Einnahmen












Amateurbühne
Profibühne
Alle Felder die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichteingabefelder
Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus.
Möchten Sie  Ihre Einnahmemeldung lieber über den Postweg tätigen, dann finden Sie hier das entsprechende Formular.
Klicken Sie hier auf:

Aufführungsgebühren
Für alle Aufführungen muss eine Aufführungsgebühr gezahlt werden, auch für Aufführungen, bei denen kein Eintritt erhoben wird. Sie beträgt: 10% der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 85,00€ für Mehrakter, 65,00€ für Einakter und 65,00€ für Kinderstücke pro Aufführung.


Meldung der Einnahmen
Die Bühne ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung verpflichtet, dem Verlag die erzielten Einnahmen mittels der bei der Erteilung der Aufführungs- Genehmigung zugesandten Einnahmenmeldung schriftlich mitzuteilen.
Verteilen sich die Aufführungen über mehrere Monate, dann ist die Bühne verpflichtet, monatlich die Einnahmen dem Verlag mitzuteilen und abzurechnen. Erfolgt die Einnahmenmeldung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig oder ist der Verlag nach weiterer Aufforderung erfolglos, so ist er berechtigt, als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungsgebühr. (Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bezogen auf die maximale Platzkapazität des Spielortes gegenüber der Bühne geltend zu machen. Abzurechnen sind jeweils die Bruttobeträge (die Einnahmen ohne Abzüge).


Einnahmen auf Honorar-oder Festgeldbasis
Bei Aufführungen bei denen die Bühne auf Honorar-oder Festgeldbasis spielt, ist die Bühne dafür verantwortlich, dass der Veranstalter einen separaten Vertrag mit dem Verlag abschließt.
 
Erfolgt keine Meldung von Seiten des Veranstalters, dann haftet die Bühne für den entstandenen Schaden

Bild und Tonträger
Für die Aufzeichnung auf Bild und Tonträger muss eine Genehmigung beim Verlag beantragt werden.

Neu-Auflagen
Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut gespielt, werden die beim Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.

Beachten Sie unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Rubrik Impressum)


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Packeniusstr. 15
41849 Wassenberg
Tel.: 02432 987 928 0
Geschäftszeiten:
Montags-Donnerstags 10-18 Uhr
Freitags: 10-14 Uhr

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