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Aufführungs-Meldung
Melden Sie hier Ihre Theateraufführungen an. Dazu füllen Sie bitte dieses Formular aus. Alle aufführungen müssen aufgeführt werden, auch für Aufführungen bei denen kein Eintritt erhoben wird. Danach klicken Sie am Ende des Formulars auf "Senden". Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Aufführungsgenehmigung.
Aufführungs-Meldung









1. Aufführung






2. Aufführung






3. Aufführung






4. Aufführung






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6. Aufführung






7. Aufführung






8. Aufführung






9. Aufführung






10. Aufführung







Alle Felder die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichteingabefelder
Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus.
Möchten Sie Ihre Aufführungsmeldung lieber über den Postweg tätigen, dann finden Sie hier das entsprechende Formular.Klicken Sie hier auf:
Download Aufführungs-Meldung

Aufführungsgebühren
Für alle Aufführungen muss eine Aufführungsgebühr gezahlt werden, auch für Aufführungen, bei denen kein Eintritt erhoben wird. Sie beträgt: 10% der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 85,00€ für Mehrakter, 65,00€ für Einakter und 65,00€ für Kinderstücke pro Aufführung.


Meldung der Einnahmen
Die Bühne ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung verpflichtet, dem Verlag die erzielten Einnahmen mittels der bei der Erteilung der Aufführungs- Genehmigung zugesandten Einnahmenmeldung schriftlich mitzuteilen.
Verteilen sich die Aufführungen über mehrere Monate, dann ist die Bühne verpflichtet, monatlich die Einnahmen dem Verlag mitzuteilen und abzurechnen. Erfolgt die Einnahmenmeldung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig oder ist der Verlag nach weiterer Aufforderung erfolglos, so ist er berechtigt, als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungsgebühr. (Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bezogen auf die maximale Platzkapazität des Spielortes gegenüber der Bühne geltend zu machen. Abzurechnen sind jeweils die Bruttobeträge (die Einnahmen ohne Abzüge).


Einnahmen auf Honorar-oder Festgeldbasis
Bei Aufführungen bei denen die Bühne auf Honorar-oder Festgeldbasis spielt, ist die Bühne dafür verantwortlich, dass der Veranstalter einen separaten Vertrag mit dem Verlag abschließt.
Erfolgt keine Meldung von Seiten des Veranstalters, dann haftet die Bühne für den entstandenen Schaden

Bild und Tonträger
Für die Aufzeichnung auf Bild und Tonträger muss eine Genehmigung beim Verlag beantragt werden.

Neu-Auflagen
Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut gespielt, werden die beim Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.

Beachten Sie unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Rubrik Impressum)


www.mein-theaterverlag.de
Packeniusstr. 15
41849 Wassenberg
Tel.: 02432 987 928 0
Geschäftszeiten:
Montags-Donnerstags 10-18 Uhr
Freitags: 10-14 Uhr

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